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Waldbesitzer-Haftpflicht: Verantwortung für Wege, Bäume und Forstarbeiten

Waldbesitz bedeutet nicht automatisch Haftung für jeden Unfall im Wald. Wo eine gesetzliche Haftung besteht, kann eine Waldbesitzer-Haftpflicht berechtigte Ansprüche erfüllen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche Haftung besteht
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Leistung bei berechtigten versicherten Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versicherung typischer forstwirtschaftlicher Haftungsrisiken im vereinbarten Umfang

Die konkrete Versicherungssumme richtet sich nach dem jeweils aktuellen Tarif und dem individuellen Angebot. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen.

Verkehrssicherungspflicht: kein pauschales „Waldbesitzer haftet immer“

Für waldtypische Gefahren und für atypische, vom Eigentümer geschaffene oder erkennbare Gefahren gelten unterschiedliche Maßstäbe. In der Praxis ist entscheidend, wo sich der Schaden ereignet, welche Nutzung eröffnet wurde und ob konkrete Sicherungspflichten verletzt wurden.

Forstarbeiten und Arbeitsmaschinen

Die AXA nennt im Zusammenhang mit der Waldbesitzer-Haftpflicht auch Haftungsrisiken aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen. Für zulassungspflichtige Fahrzeuge oder eigenständige gewerbliche Tätigkeiten können dagegen separate Deckungen nötig sein.

Abgrenzung: Die gesetzliche Unfallversicherung über die SVLFG schützt versicherte Personen bei Arbeitsunfällen. Sie ersetzt keine Haftpflichtversicherung für Schadenersatzansprüche Dritter.

Für wen ist die Deckung relevant?

  • Private Waldbesitzer
  • Land- und Forstwirte
  • Forstbetriebe
  • Forstbetriebsgemeinschaften und forstwirtschaftliche Vereinigungen

Haftungsrisiko einordnen

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