1. Eigentum und Flächen klären
Grundbuch, Flurstücke, Größe, Grenzen und mögliche Wegerechte bilden die Grundlage. Für Angebote ist die Lage des Waldes regelmäßig eine der ersten Angaben.
2. Gesetzliche Unfallversicherung prüfen
Forstwirtschaftliche Unternehmer gehören grundsätzlich zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung der SVLFG. Bei sehr kleinen Flächen kann unter engen Voraussetzungen eine Befreiung möglich sein. Die SVLFG ist keine Haftpflichtversicherung.
3. Haftung absichern
Prüfen Sie, ob bereits eine Waldbesitzer-Haftpflicht besteht oder ob eine bestehende Privat-/Betriebshaftpflicht den Wald ausdrücklich einschließt.
4. Bestandswert und Naturgefahren erfassen
Baumarten, Altersklassen und Holzvorrat entscheiden darüber, wie Brand- und Sturmrisiken wirtschaftlich einzuordnen sind.
5. Förster oder Forstbetriebsgemeinschaft einbinden
Gerade ohne eigene forstliche Erfahrung helfen lokale Forstberatung und Zusammenschlüsse bei Bewirtschaftung, Verkehrssicherheit und Vermarktung.