Waldtypische Gefahren
Herabfallende Äste, Unebenheiten oder typische Naturzustände gehören zum allgemeinen Waldrisiko. Die rechtliche Bewertung hängt aber vom Einzelfall und vom jeweiligen Landesrecht bzw. der Rechtsprechung ab.
Atypische oder geschaffene Gefahren
Bei Schranken, Holzstapeln, baulichen Einrichtungen, Baustellen, Veranstaltungen oder erkennbar gefährlichen Bäumen an intensiv genutzten Bereichen kann die Lage anders sein.
Was die Haftpflichtversicherung übernimmt
Sie ersetzt nicht die eigene Sorgfalt, prüft aber im Schadenfall die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche im Deckungsumfang.