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Verkehrssicherungspflicht im Wald: Was Waldbesitzer wirklich prüfen sollten

Im Wald gilt keine grenzenlose Sicherungspflicht. Trotzdem können konkrete Gefahrenstellen, Einrichtungen und besondere Nutzungen Pflichten auslösen.

Waldtypische Gefahren

Herabfallende Äste, Unebenheiten oder typische Naturzustände gehören zum allgemeinen Waldrisiko. Die rechtliche Bewertung hängt aber vom Einzelfall und vom jeweiligen Landesrecht bzw. der Rechtsprechung ab.

Atypische oder geschaffene Gefahren

Bei Schranken, Holzstapeln, baulichen Einrichtungen, Baustellen, Veranstaltungen oder erkennbar gefährlichen Bäumen an intensiv genutzten Bereichen kann die Lage anders sein.

Was die Haftpflichtversicherung übernimmt

Sie ersetzt nicht die eigene Sorgfalt, prüft aber im Schadenfall die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche im Deckungsumfang.

Bei akuten Gefahrenstellen sollte zuerst gesichert und dokumentiert werden. Die Versicherungsfrage kommt danach.