Waldversicherung.com

SVLFG: Pflichtversicherung ist nicht Waldbesitzer-Haftpflicht

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung der SVLFG und eine private Haftpflichtversicherung haben unterschiedliche Aufgaben. Wer das verwechselt, kann trotz Beitragszahlung eine erhebliche Deckungslücke haben.

Was die SVLFG absichert

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung. Forstwirtschaftliche Unternehmer gehören grundsätzlich kraft Gesetzes zum versicherten Personenkreis. Versichert sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der versicherten Personen.

Sehr kleine Flächen

Nach den aktuellen SVLFG-Informationen kann für land- und forstwirtschaftliche Flächen bis insgesamt 0,25 Hektar unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Befreiung von der Unternehmerpflichtversicherung beantragt werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die SVLFG.

Warum das keine Haftpflicht ist

Die SVLFG ersetzt nicht den Schaden, den ein Dritter gegen Sie als Waldbesitzer geltend macht. Dafür ist die Haftpflichtdeckung zuständig.

Beispiel Holzarbeit

Die SVLFG beschreibt Tätigkeiten wie Schlagen, Entasten und Entrinden auf eigenen forstwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich als versicherte Tätigkeiten. Auch das Abfahren des Holzes als Abschluss der Erntetätigkeit kann zum Unfallversicherungsschutz gehören. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob das Holz selbst gegen Beschädigung versichert ist.

Die Zuordnung zur SVLFG ist eine sozialversicherungsrechtliche Frage. Bei Unklarheiten sollten Waldbesitzer die eigene Mitgliedschaft direkt mit der SVLFG klären.