Was die SVLFG absichert
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung. Forstwirtschaftliche Unternehmer gehören grundsätzlich kraft Gesetzes zum versicherten Personenkreis. Versichert sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der versicherten Personen.
Sehr kleine Flächen
Nach den aktuellen SVLFG-Informationen kann für land- und forstwirtschaftliche Flächen bis insgesamt 0,25 Hektar unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Befreiung von der Unternehmerpflichtversicherung beantragt werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die SVLFG.
Warum das keine Haftpflicht ist
Die SVLFG ersetzt nicht den Schaden, den ein Dritter gegen Sie als Waldbesitzer geltend macht. Dafür ist die Haftpflichtdeckung zuständig.
Beispiel Holzarbeit
Die SVLFG beschreibt Tätigkeiten wie Schlagen, Entasten und Entrinden auf eigenen forstwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich als versicherte Tätigkeiten. Auch das Abfahren des Holzes als Abschluss der Erntetätigkeit kann zum Unfallversicherungsschutz gehören. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob das Holz selbst gegen Beschädigung versichert ist.